Künstliche Besamung

Wie in den vergangenen Jahren wird die Stadtgemeinde Heidenreichstein auch für das Jahr 2022 gemäß § 20 Abs. 1 NÖ Tierzuchtgesetz 2020, LGBI. Nr. 59/2020 in der Fassung LGBl. Nr. 73/2020, 1/3 der anfallenden künstlichen Besamungskosten übernehmen.

  1. Besamung durch den Tierarzt/die Tierärztin € 10,93
  2. Besamungstechniker/in € 8,77
  3. Eigenbestandsbesamung € 4,93

Diese Beträge sind 1/3 der jährlich von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung, verlautbart in den amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung.

Sollte jemand seine Tiere zu einem Stier in eine Nachbargemeinde zur Besamung bringen bzw. einen eigenen Stier haben, so werden gegen Nachweis gleichfalls die zuvor angeführten Sätze abgegolten. Bei einem eigenen Stier erfolgt jedoch nur bei jedem Tier eine einmalige Abgeltung von € 7,27.

Die vorbezeichneten Abgeltungen können ab sofort wieder bei der Stadtgemeinde Heidenreichstein, Kirchenplatz 1 (Rathaus), 1. Stock bei Frau Spießmaier zu folgenden Zeiten beantragt werden: 

MO 8.00-11.30 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, DI 8.00-11.30 Uhr, MI 8.00-12.00 Uhr, DO sowie FR 8.00-11.30 Uhr.

Dem Antragsformular ist der Besamungs- oder Deckschein zur Einsichtnahme anzuschließen.

Das Ansuchen hat bis zum 31.10.2023 zu erfolgen!

Formular_Zuschuss_künstliche_Besamungen.xlsx (0.03 MB)

De-minimis-Erklärung_-_Beilage_Formblatt_A.doc (0.05 MB)