Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmünd, mit der aufgrund der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ eine Befallszone um die festgelegte Befallsstelle in der KG Pfaffenschlag nach dem NÖ Pflanzengesundheitsgesetz verordnet wird
Von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd wird innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches in einem Umkreis von 3 km um die Befallsstelle, Grundstück Nr. 65/1, KG Pfaffenschlag, Gemeinde Pfaffenschlag, die Befallszone, soweit der Verwaltungsbezirk Gmünd betroffen ist, abgegrenzt.
Die Zone ist auf dem dieser Verordnung angeschlossenen Plan (Beilage 01), der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt und betrifft im Verwaltungsbezirk Gmünd Teile der Katastralgemeinden Motten (7119) und Seyfrieds (7140).
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte nachfolgender Verordnung und nachfolgender Beilage:
VBl_BH_GD_Nr_3_2026.pdf herunterladen (0.09 MB)
Beilage 01.pdf herunterladen (0.55 MB)