Das Wichtigste auf einen Blick:
Hinweis: Die Begriffe „Hauskatze“, „Streunerkatze“ und „Zuchtkatze“ umfassen jeweils weibliche und männliche Tiere.
Zu beachten ist das Kastrationsgebot bei Katzen:
Hauskatzen, die Zugang ins Freie erhalten, sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen (sofern es sich nicht um gechippte und registrierte Zuchtkatzen handelt).
Auch bei Streunerkatzen, die niemandem gehören, ist die Kastration zu begrüßen und verhindert viele Probleme. Aus diesem Grund bietet das Land NÖ eine Förderung der Kastrationskosten von Streunerkatzen an.
Nähere Infos auch unter: Katzenhaltung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Diese Förderung kann nicht für die Kastration von Hauskatzen abgerufen werden. Haustiere sind vom Tierhalter bzw. der Tierhalterin auf eigene Kosten kastrieren zu lassen!
Fördervoraussetzungen und Förderabwicklung:
- Streunerkatzen, keine Hauskatzen
- Es handelt sich um eine freiwillige Förderung seitens der Gemeinde und die Entscheidung fällt vor dem Einfangen und Kastrieren der Tiere;
- Die Tiere werden vom Tierarzt kastriert und gekennzeichnet.
- Die Tiere werden nach der Kastration wieder am Ort der Entnahme ausgesetzt.
- Der Tierarzt stellt zeitnah eine Rechnung über Kastrationskosten an die Gemeinde (max. €°118,80/Katze bzw. €°61,20/Kater).
- Die Gemeinde begleicht die Rechnung.
- Die Gemeinde stellt mittels Antragsformular einen Antrag auf Förderung von 2/3 der Kastrationskosten an das Land (Rechnung und Saldierungsbestätigung mitschicken).
- Das Land überweist die Förderung von €°79,20/Katze bzw. €°40,80/Kater an die Gemeinden nach dem 31.03., 30.06., 30.09. und 30.11.2024 (anteilige Kürzung, falls das Budget aufgebraucht wird).
Weitere Informationen und Informationen über die Förderrichtlinie für Helferinnen und Helfer beim Einfangen der Tiere können Sie nachfolgender Beilage entnehmen.
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